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Das liegt daran, dass AABG (BG nicht GB) ein sog. Artikelgesetz ist. Es ändert im Wesentlichen nur bestehende Gesetze. Z. B. ändert das AABG in Art. 1 Vorschriften im SGB V und Art. 3 Das "GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000". Art. 1 Nr. 1 AABG lautet z. B.
§ 73 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
a.) In Satz 1 wird nach dem Wort "beachten" ein Punkt eingefügt und es werden die folgenden Worte gestrichen.
Diese Artikel werden in Veröffentlichungen normalerweise nicht wiedergegeben. Das ist auch ziemlich gruselig zu lesen. Nachvollziehbar ist das Ergebnis dieser Artikelgesetze dann eben z. B. im SGB V ("zuletzt geändert durch Art. 1 des..."). Dass das AABG unter gesetze-im-internet.de aufgeführt ist, liegt wiederum an Art. 2 des Gesetzes, der keine Änderung, sondern eine Regel enthält. Wobei es in der Tat seltsam ist, dass Abs. 2 des Art. 4 nicht wiedergegeben ist.
Ich meine, dass man damit nicht "besonders umgehen" muss. gh-bundestag soll ja gerade diese Änderungen nachvollziehbar machen.
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"Re: [gesetze] Inhalte der gesetze-im-internet Seiten unvollstaendig (#9)"
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unter gesetze-im-internet findet sich ein fast leeres AAGB
im Bundesanzeiger findet sich der vollstaendige Text
Dies ist leider nur eins von mehreren Beispielen. Evtl. muessen hier noch mehrere vertrauenswuerdige Quellen hinzugefuegt werden.
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