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Eindeutigere Formulierungen für die Beitrittserklärung #4
Comments
bump |
Die Formulierungen klarer zu machen finde ich gut, danke für die konkreten Vorschläge. Wegen Beitritt vs. Antrag sollte es stimmig mit der Satzung sein. Ich hoffe da steht was von Beitritt. Wegen Anteilig: imho soll der Verein möglichst wenig Arbeit haben, daher finde ich es ok wenn ein Mitglied noch kurz eine Email schreiben müsste um darum zu bitten teilweise weniger zu zahlen. Ich denke wir wollen da auch erstmal Feedback und Erfahrungen sammeln. Was denkst du denn, findest du es unfair den vollen beiträgt zu zahlen? Ist ja in vielen Vereinen so. |
Wenn das Ziel ist, möglichst wenig Arbeit für den Verein zu verursachen, müsste es doch gerade anders herum sein: Ohne Anträge, die der Vorstand extra genehmigen muss und der weitere Schriftwechsel verursacht, sondern ein automatischer Mechanismus, der einfach zu verifizieren ist. Ob es "unfair" ist, den vollen Beitrag im ersten Jahr zu zahlen, weiß ich nicht. Ich kann mir nur vorstellen, dass es bei unentschlossenen potenziellen Mitgliedern in der zweiten Jahreshälfte nicht zur Motivation beiträgt, den Antrag auszufüllen und abzuschicken. Gerade in der Anfangsphase eines Vereins ist es ja oft auch wichtig, eine kritische Menge an Mitgliedern zu erreichen um eine gewisse Handlungsfähigkeit und Reichweitenwirkung zu entfalten. Aber das ist natürlich alles relativ zu sehen und ich kann auch verstehen, wenn jemand das anders beurteilt. Ist jetzt auch kein kriegsentscheidender Punkt... |
bump |
Im Moment ist die Beitrittserklärung an manchen Stellen unscharf formuliert bzw. es gibt Potenzial, mögliche Unklarheiten auszuschließen. Manches ist vielleicht Quatsch oder wundert nur mich, in dem Fall bitte ignorieren...
Die Überschrift lautet Beitritts
erklärung
, weiter bin ich dann aberAntrag
steller. Eine Erklärung klingt für mich nach einer einseitigen Handlung (danach bin ich Mitglied, solange ich mich an die Regeln halte), ein Antrag muss erst noch geprüft & genehmigt werden. Was ist nun richtig?Falls der Antrag genehmigt werden muss, werde ich dann noch einmal informiert? Wenn ja, in welcher Form (Mail, Brief)?
Den Satz
würde ich konkreter formulieren:
Falls man eine Bestätigung seiner Mitgliedschaft erhält, könnte man den Satz entsprechend abändern, dass der Betrag z.B. erst mit Erhalt der Bestätigung fällig wird.
Der Satz mit der beantragbaren anteiligen Zahlung im ersten Beitragsjahr ist auch sehr verwirrend. Man geht davon aus, dass man das im Formular irgendwo ankreuzen kann (zumindest habe ich etwas Entsprechendes gesucht). Ein Studium des Latex-Codes zeigt, dass dies wohl auch einmal so vorgesehen war.
So ist das aber nichts Halbes und nichts Ganzes: Entweder man bekennt sich dazu, dass (eigentlich) keiner Lust hat im Oktober einzutreten und für das ganze Jahr zu zahlen, dann sollte man das auch per Häkchen machen können. Oder das ist einem zu viel Aufwand, und man lässt es ganz sein.
Ein Vorschlag zur Güte: Man legt für das erste Beitragsjahr einen anteiligen Mitgliedsbeitrag fest, der den verbleibenden vollen Kalendermonaten zum Antragszeitpunkt entspricht. (Beispiel: Antrag zum 14.5. gestellt, 7 verbleibende volle Monate, 35 EUR für erstes Jahr). Das kann sich dann jeder selbst ausrechnen, Fehler sind dann eher zu Gunsten des Vereins, und man muss nix mehr genehmigen.
Ich bin mal gespannt, was ihr denkt (bzw. ob überhaupt jemand eine Meinung zum Thema hat).
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